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Gemeinsame Bestimmungen über die kommissionelle
Abschlussprüfung für die Ausbildung in der
Altenfachbetreuung und Heimhilfe
Zulassung
(1) Auszubildende sind von der Schulleitung zur kommissionellen Abschlussprüfung unter folgenden Voraussetzungen zuzulassen:
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(2) Weiters wird für die Zulassung Auszubildender
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Gemeinsame Bestimmungen über die kommissionelle
Abschlussprüfung für die Ausbildung in der
Altenfachbetreuung und Heimhilfe
Zulassung
(1) Auszubildende sind von der Schulleitung zur kommissionellen Abschlussprüfung unter folgenden Voraussetzungen zuzulassen:
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(2) Weiters wird für die Zulassung Auszubildender
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