§ 55 LBed. 1988

Landesbedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2009 bis 31.12.9999
Bei einer Änderung der Dienstbezüge ändern sich gleichzeitig auch die nach den Dienstbezügen bemessenen Ruhe- und Versorgungsgenüsse in der Weise, daß an die Stelle der bisherigen Beträge die aus der neuen Ruhegenußbemessungsgrundlage sich ergebenden Beträge treten.

*) Fassungaufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2000LGBl.Nr. 23/2009

Stand vor dem 28.05.2009

In Kraft vom 01.01.2001 bis 28.05.2009
Bei einer Änderung der Dienstbezüge ändern sich gleichzeitig auch die nach den Dienstbezügen bemessenen Ruhe- und Versorgungsgenüsse in der Weise, daß an die Stelle der bisherigen Beträge die aus der neuen Ruhegenußbemessungsgrundlage sich ergebenden Beträge treten.

*) Fassungaufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2000LGBl.Nr. 23/2009

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