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Verwendungsänderungen gemäß § 75 Oö. GDG 2002
WurdenWurde Modul 2 oder Modul 3 bereits abgelegt, sind sieist dieses im Fall von Verwendungsänderungen nur unter folgenden Voraussetzungendann erneut abzulegen, wenn für die höhere Verwendung in der Anlage der Ausbildungstyp 3 vorgesehen ist, aber bisher nur Ausbildungstyp 1 abgelegt wurde.
(Anm: LGBl.Nr. 88/2021)
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Verwendungsänderungen gemäß § 75 Oö. GDG 2002
WurdenWurde Modul 2 oder Modul 3 bereits abgelegt, sind sieist dieses im Fall von Verwendungsänderungen nur unter folgenden Voraussetzungendann erneut abzulegen, wenn für die höhere Verwendung in der Anlage der Ausbildungstyp 3 vorgesehen ist, aber bisher nur Ausbildungstyp 1 abgelegt wurde.
(Anm: LGBl.Nr. 88/2021)
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