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Der Ruhebezug samt Ruhebezugzulage (§ 79) und Nebenbezügezulage (§ 96) erhöht sich um die Teuerungszulage nach § 56 Abs. 54.
*) Fassung LGBl.Nr. 23/2009, 67/2010
Der Ruhebezug samt Ruhebezugzulage (§ 79) und Nebenbezügezulage (§ 96) erhöht sich um die Teuerungszulage nach § 56 Abs. 54.
*) Fassung LGBl.Nr. 23/2009, 67/2010