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ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erlassung von Verordnungen
Durchführungsverordnungen zu diesem Landesgesetz dürfen auch rückwirkend erlassen werdenOö. Dies ist jedoch nur zulässig, um eine sinngemäße, die Landesbeamtinnen und Landesbeamten, ihre Hinterbliebenen und Angehörigen gegenüber Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, deren Hinterbliebenen und Angehörigen zumindest grundsätzlich nicht schlechter stellende Regelung herbeizuführenPG 2006 seit 31.07.2021 weggefallen. Eine Rückwirkung über den Zeitraum des In-Kraft-Tretens der entsprechenden bundesrechtlichen Norm hinaus ist unzulässig.
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erlassung von Verordnungen
Durchführungsverordnungen zu diesem Landesgesetz dürfen auch rückwirkend erlassen werdenOö. Dies ist jedoch nur zulässig, um eine sinngemäße, die Landesbeamtinnen und Landesbeamten, ihre Hinterbliebenen und Angehörigen gegenüber Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, deren Hinterbliebenen und Angehörigen zumindest grundsätzlich nicht schlechter stellende Regelung herbeizuführenPG 2006 seit 31.07.2021 weggefallen. Eine Rückwirkung über den Zeitraum des In-Kraft-Tretens der entsprechenden bundesrechtlichen Norm hinaus ist unzulässig.