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(2) Soweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der im § 151 Abs. 2 § 68 Oö. Landesbeamtengesetz 1993 zitierten Fassung anzuwendenPG 2006 seit 31.07.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(2) Soweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der im § 151 Abs. 2 § 68 Oö. Landesbeamtengesetz 1993 zitierten Fassung anzuwendenPG 2006 seit 31.07.2021 weggefallen.
(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)