§ 139c LBed. 1988

Landesbedienstetengesetz 1988

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.9999
Von den für die Landesbeamten geltenden Bestimmungen des II. Hauptstückes sind sinngemäß auf die Verwaltungspraktikanten anzuwenden:

§ 4

Dienstbehörde –

§ 28

Allgemeine Dienstpflichten –

§ 29

Weisungsgebundenheit –

§ 30

Amtsverschwiegenheit –

§ 32

Arbeitszeit –

§ 32a

Höchstgrenzen der Arbeitszeit –

§ 32b

Ruhepausen –

§ 32c

Tägliche Ruhezeiten –

§ 32d

Wochenruhezeit –

§ 32e

Nachtarbeit –

§ 32f

Ausnahmebestimmungen –

§ 33

Abwesenheit vom Dienst –

§ 38

Persönliches Verhalten –

§ 45

Sonderurlaub –

§ 47

Dienstfreistellung von Landesbeamtinnen –

§ 48

Beschäftigungsbeschränkungen –

§ 69 Abs. 1 lit. i –

Fahrtkostenvergütung –

*) Fassungaufgehoben durch LGBl.Nr. 25/1998LGBl.Nr. 49/2000

Stand vor dem 31.12.2000

In Kraft vom 18.02.1998 bis 31.12.2000
Von den für die Landesbeamten geltenden Bestimmungen des II. Hauptstückes sind sinngemäß auf die Verwaltungspraktikanten anzuwenden:

§ 4

Dienstbehörde –

§ 28

Allgemeine Dienstpflichten –

§ 29

Weisungsgebundenheit –

§ 30

Amtsverschwiegenheit –

§ 32

Arbeitszeit –

§ 32a

Höchstgrenzen der Arbeitszeit –

§ 32b

Ruhepausen –

§ 32c

Tägliche Ruhezeiten –

§ 32d

Wochenruhezeit –

§ 32e

Nachtarbeit –

§ 32f

Ausnahmebestimmungen –

§ 33

Abwesenheit vom Dienst –

§ 38

Persönliches Verhalten –

§ 45

Sonderurlaub –

§ 47

Dienstfreistellung von Landesbeamtinnen –

§ 48

Beschäftigungsbeschränkungen –

§ 69 Abs. 1 lit. i –

Fahrtkostenvergütung –

*) Fassungaufgehoben durch LGBl.Nr. 25/1998LGBl.Nr. 49/2000

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten