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Netzbetreiber sind verpflichtet, Netzzugangsberechtigten den Netzzugang zu denauf Grundlage der genehmigten Allgemeinen Bedingungen für den Netzzugang und den von der Energie-Control KommissionRegulierungsbehörde bestimmten Systemnutzungstarifen auf Grund privatrechtlicher VerträgeSystemnutzungsentgelten die Benutzung des Netzes zu gewähren (geregeltes Netzzugangssystem).
(Anm: LGBl.Nr. 48/2012)
Netzbetreiber sind verpflichtet, Netzzugangsberechtigten den Netzzugang zu denauf Grundlage der genehmigten Allgemeinen Bedingungen für den Netzzugang und den von der Energie-Control KommissionRegulierungsbehörde bestimmten Systemnutzungstarifen auf Grund privatrechtlicher VerträgeSystemnutzungsentgelten die Benutzung des Netzes zu gewähren (geregeltes Netzzugangssystem).
(Anm: LGBl.Nr. 48/2012)