§ 48 Oö. ElWOG 2006

Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.08.2008 bis 31.12.9999

§ 48

Engpassmanagement

Netzbetreiber haben mit Betreibern von Stromerzeugungsanlagen, die in ihr Netz einspeisen, Verträge abzuschließen, in denen ihre abgestimmte Vorgangsweise im Fall unmittelbar drohender Gefährdung der Versorgung der am jeweiligen Netz angeschlossenen Endverbraucher geregelt wird. Insbesondere ist in diesen Verträgen vorzusehen, dass die Netzbetreiber geeignete Stromerzeugungsanlagen zur physikalischen Unterstützung des Netzbetriebs heranziehen und Hilfsdienste der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen in Anspruch nehmen können. Diese Verträge sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 72/2008)

Stand vor dem 29.08.2008

In Kraft vom 01.02.2006 bis 29.08.2008

§ 48

Engpassmanagement

Netzbetreiber haben mit Betreibern von Stromerzeugungsanlagen, die in ihr Netz einspeisen, Verträge abzuschließen, in denen ihre abgestimmte Vorgangsweise im Fall unmittelbar drohender Gefährdung der Versorgung der am jeweiligen Netz angeschlossenen Endverbraucher geregelt wird. Insbesondere ist in diesen Verträgen vorzusehen, dass die Netzbetreiber geeignete Stromerzeugungsanlagen zur physikalischen Unterstützung des Netzbetriebs heranziehen und Hilfsdienste der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen in Anspruch nehmen können. Diese Verträge sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen.Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 72/2008)

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