Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ausreichende Pausen sind in erforderlicher Anzahl vorzusehen. Nach je zwei Unterrichtsstunden hat die Pause mindestens zehn Minuten zu betragen.
(3) An ganztägigen Schulformen darf eine Stunde des Betreuungsteiles 50 Minuten nicht unterschreiten, wobei eine Teilung der Stunde zulässig ist.
(2) Ausreichende Pausen sind in erforderlicher Anzahl vorzusehen. Nach je zwei Unterrichtsstunden hat die Pause mindestens zehn Minuten zu betragen.
(3) An ganztägigen Schulformen darf eine Stunde des Betreuungsteiles 50 Minuten nicht unterschreiten, wobei eine Teilung der Stunde zulässig ist.