§ 4 Oö. GemPO 2008 (weggefallen)

Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 4

Gebarungsprüfung

Gebarungsprüfungen erstrecken sich auf die dem Voranschlag und Rechnungsabschluss zugrunde liegenden Gebarungsvorgänge unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Die Effektivität der Verwaltung und Gebarung kann dabei durch Organisationshinweise und Rentabilitätsuntersuchungen sichtbar gemacht werdenGemPO 2008 seit 31.12.2018 weggefallen. Das Ergebnis der untersuchten Vorgänge und Zusammenhänge muss zu einer sachgerechten Beurteilung der Gebarung des geprüften Zeitraums führen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.05.2008 bis 31.12.2018
§ 4

Gebarungsprüfung

Gebarungsprüfungen erstrecken sich auf die dem Voranschlag und Rechnungsabschluss zugrunde liegenden Gebarungsvorgänge unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Die Effektivität der Verwaltung und Gebarung kann dabei durch Organisationshinweise und Rentabilitätsuntersuchungen sichtbar gemacht werdenGemPO 2008 seit 31.12.2018 weggefallen. Das Ergebnis der untersuchten Vorgänge und Zusammenhänge muss zu einer sachgerechten Beurteilung der Gebarung des geprüften Zeitraums führen.

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