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Mitwirkung der Gemeinden
Die Organe und die Bediensteten der Gemeinden sind verpflichtet, zur auftragsgemäßen Durchführung der Prüfung die notwendige Einsichtnahme in alle hierauf bezüglichen Unterlagen zu gewähren, die gewünschten Auskünfte zu erteilen und die Prüfungsorgane auch sonst bei der Durchführung der Prüfung zu unterstützenOö. GemPO 2008 seit 31.12.2018 weggefallen.
Mitwirkung der Gemeinden
Die Organe und die Bediensteten der Gemeinden sind verpflichtet, zur auftragsgemäßen Durchführung der Prüfung die notwendige Einsichtnahme in alle hierauf bezüglichen Unterlagen zu gewähren, die gewünschten Auskünfte zu erteilen und die Prüfungsorgane auch sonst bei der Durchführung der Prüfung zu unterstützenOö. GemPO 2008 seit 31.12.2018 weggefallen.