Oö. Almfischereiordnung (Oö. AFO) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Almfischereiordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Fischereiordnung für die Alm im Bereich des Fischereireviers AlmAlmfischereiordnung (Oö. AlmfischereiordnungAFO)
StF: LGBl. Nr. 57/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 des OöFundstelle seit 30.07.2020 weggefallen. Fischereigesetzes, LGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/2005, wird für die Alm einschließlich ihrer Altwässer im Bereich des Fischereireviers Alm verordnet:

Stand vor dem 30.07.2020

In Kraft vom 01.07.2008 bis 30.07.2020
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Fischereiordnung für die Alm im Bereich des Fischereireviers AlmAlmfischereiordnung (Oö. AlmfischereiordnungAFO)
StF: LGBl. Nr. 57/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 des OöFundstelle seit 30.07.2020 weggefallen. Fischereigesetzes, LGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/2005, wird für die Alm einschließlich ihrer Altwässer im Bereich des Fischereireviers Alm verordnet:

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