§ 6 Oö. AFO (weggefallen)

Oö. Almfischereiordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2020 bis 31.12.9999
§ 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. AFO seit 30.07.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.07.2020

In Kraft vom 01.07.2008 bis 30.07.2020
§ 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. AFO seit 30.07.2020 weggefallen.

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