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Sonstige Voraussetzungen fürdie Anerkennung von Zuchtorganisationen
Ausreichende Zuchtpopulation
(1) Im Fall der Reinzucht ist eine ausreichende Zuchtpopulation gegeben, wenn die effektive Populationsgröße der der Zuchtorganisation gemäß AbsOö. 2 zur Verfügung stehenden Zuchtpopulation nach der Formel
Ne = 4NwNm/(Nw+Nm)
mindestens den Wert 10 erreichtTZV 2009 seit 28.10.2021 weggefallen.
(2) Der Berechnung der effektiven Populationsgröße sind unter der Annahme, dass die Tiere nicht miteinander verwandt sind, zu Grunde zu legen als:
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(3) Im Fall der Kreuzungszucht von Schweinen sind die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Populationsgröße der einzelnen Ausgangs- bzw. Hybridlinien den in Abs. 1 genannten Wert erreichen muss.
Sonstige Voraussetzungen fürdie Anerkennung von Zuchtorganisationen
Ausreichende Zuchtpopulation
(1) Im Fall der Reinzucht ist eine ausreichende Zuchtpopulation gegeben, wenn die effektive Populationsgröße der der Zuchtorganisation gemäß AbsOö. 2 zur Verfügung stehenden Zuchtpopulation nach der Formel
Ne = 4NwNm/(Nw+Nm)
mindestens den Wert 10 erreichtTZV 2009 seit 28.10.2021 weggefallen.
(2) Der Berechnung der effektiven Populationsgröße sind unter der Annahme, dass die Tiere nicht miteinander verwandt sind, zu Grunde zu legen als:
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(3) Im Fall der Kreuzungszucht von Schweinen sind die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Populationsgröße der einzelnen Ausgangs- bzw. Hybridlinien den in Abs. 1 genannten Wert erreichen muss.