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Besamungswesen, Embryotransfer
Zucht- und Herkunftsbescheinigungen
für Samen, Eizellen und Embryonen
(1) Von Besamungsstationen bzw. Embryo-Entnahmeeinheiten mit Standort im Geltungsbereich des Oö. TierzuchtgesetzesTZV 2009 ausgestellte Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen haben je nach Tierart folgende Überschrift aufzuweisen:
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(2) Für die Angaben zu den Spendertieren und die Ausstellung der Zucht- bzwseit 28.10.2021 weggefallen. Herkunftsbescheinigungen gelten sinngemäß
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(3) Die Angaben betreffend die gewonnenen Samen, Eizellen und Embryonen haben für die in Anlage 4 Spalte 1 zum Oö. Tierzuchtgesetz 2009 genannten Tiere die Anforderungen der in Anlage 4 Spalten 3 und 4 zum Oö. Tierzuchtgesetz 2009 jeweils genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft zu erfüllen.
Besamungswesen, Embryotransfer
Zucht- und Herkunftsbescheinigungen
für Samen, Eizellen und Embryonen
(1) Von Besamungsstationen bzw. Embryo-Entnahmeeinheiten mit Standort im Geltungsbereich des Oö. TierzuchtgesetzesTZV 2009 ausgestellte Zucht- und Herkunftsbescheinigungen für Samen, Eizellen und Embryonen haben je nach Tierart folgende Überschrift aufzuweisen:
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(2) Für die Angaben zu den Spendertieren und die Ausstellung der Zucht- bzwseit 28.10.2021 weggefallen. Herkunftsbescheinigungen gelten sinngemäß
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(3) Die Angaben betreffend die gewonnenen Samen, Eizellen und Embryonen haben für die in Anlage 4 Spalte 1 zum Oö. Tierzuchtgesetz 2009 genannten Tiere die Anforderungen der in Anlage 4 Spalten 3 und 4 zum Oö. Tierzuchtgesetz 2009 jeweils genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft zu erfüllen.