§ 38 Oö. TZV 2009 (weggefallen)

Oö. Tierzuchtverordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.10.2021 bis 31.12.9999
§ 38

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über den Betrieb von Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen, LGBl. Nr. 43/1998;

2.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Durchführung und Methoden der Leistungsprüfung sowie die Feststellung des Zuchtwerts bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, LGBl. Nr. 44/1998;

3.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Ausbildungslehrgänge für künstliche Besamung und Eizellen- und Embryoübertragung, LGBl. Nr. 45/1998;

4.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über Tierzuchtorganisationen, LGBl. Nr. 46/1998.

TZV 2009 seit 28.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 28.10.2021

In Kraft vom 28.11.2009 bis 28.10.2021
§ 38

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über den Betrieb von Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen, LGBl. Nr. 43/1998;

2.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Durchführung und Methoden der Leistungsprüfung sowie die Feststellung des Zuchtwerts bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, LGBl. Nr. 44/1998;

3.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anerkennung von Ausbildungsstätten und die Ausbildungslehrgänge für künstliche Besamung und Eizellen- und Embryoübertragung, LGBl. Nr. 45/1998;

4.

die Verordnung der Oö. Landesregierung über Tierzuchtorganisationen, LGBl. Nr. 46/1998.

TZV 2009 seit 28.10.2021 weggefallen.

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