Oö. Einzugsgebieteverordnung (Oö. EGV) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Einzugsgebieteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.11.2020 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt werdenOö. Einzugsgebieteverordnung (Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV)
StF: LGBl. Nr. 125/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 99 Abs Fundstelle seit 09.11.2020 weggefallen. 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2007, wird verordnet:

Stand vor dem 09.11.2020

In Kraft vom 31.12.2009 bis 09.11.2020
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt werdenOö. Einzugsgebieteverordnung (Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV)
StF: LGBl. Nr. 125/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 99 Abs Fundstelle seit 09.11.2020 weggefallen. 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2007, wird verordnet:

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