§ 1 Oö. EGV (weggefallen)

Oö. Einzugsgebieteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.11.2020 bis 31.12.9999
§ 1

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden die Einzugsgebiete der in den Verzeichnissen enthaltenen Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) nach Maßgabe der planlichen Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Anlage 3) festgelegt. EGV seit 09.11.2020 weggefallen.

Stand vor dem 09.11.2020

In Kraft vom 31.12.2009 bis 09.11.2020
§ 1

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden die Einzugsgebiete der in den Verzeichnissen enthaltenen Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) nach Maßgabe der planlichen Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Anlage 3) festgelegt. EGV seit 09.11.2020 weggefallen.

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