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Legende:
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Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
für Bedienstete der Statutarstädte
(Anm: Übergangsrecht zur NovArt. LGBl. Nr. 83/1996)
(1) Es treten in Kraft: 10 Oö. LGG seit 30.09.2024 weggefallen. .
(2) Für Bedienstete der Statutarstädte gelten
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(Anm: LGBl. Nr. 48/2001)
Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
für Bedienstete der Statutarstädte
(Anm: Übergangsrecht zur NovArt. LGBl. Nr. 83/1996)
(1) Es treten in Kraft: 10 Oö. LGG seit 30.09.2024 weggefallen. .
(2) Für Bedienstete der Statutarstädte gelten
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(Anm: LGBl. Nr. 48/2001)