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Soweit in dieser Verordnung auf Bundesverordnungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
- | Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015, BGBl. II Nr. 280/2015, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2016; | |||||||||
- | Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, in der Fassung der Kundmachung | |||||||||
- | Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 210/2009, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 350/2016. |
(Anm: LGBl.Nr. 45/2017, 11/2019) |
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesverordnungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
- | Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015, BGBl. II Nr. 280/2015, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2016; | |||||||||
- | Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, in der Fassung der Kundmachung | |||||||||
- | Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 210/2009, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 350/2016. |
(Anm: LGBl.Nr. 45/2017, 11/2019) |