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Verständigung des Landeshauptmannes
Die Landesregierung hat Anerkennungen und Bewilligungen sowie deren Zurücknahme die sie auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes erteilt oder verfügt, sowie die Untersagung von Indikationen und therapeutischen Anwendungsformen eines Heilvorkommens im Sinne des § 16 Abs. 3 dem Landeshauptmann unverzüglich unter Übermittlung einer Abschrift des diesbezüglichen Bescheides bekanntzugebenOö. HKG seit 29.08.2003 weggefallen.
Verständigung des Landeshauptmannes
Die Landesregierung hat Anerkennungen und Bewilligungen sowie deren Zurücknahme die sie auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes erteilt oder verfügt, sowie die Untersagung von Indikationen und therapeutischen Anwendungsformen eines Heilvorkommens im Sinne des § 16 Abs. 3 dem Landeshauptmann unverzüglich unter Übermittlung einer Abschrift des diesbezüglichen Bescheides bekanntzugebenOö. HKG seit 29.08.2003 weggefallen.