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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Wenn die Bewertung gemäß § 4 § 3 ergibt, dass die Exposition der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen der Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung nach AbsOö. 1 überschreitet, sind § 6, § 7 Abs. 3, § 8 und § 9 Abs. 1 bis 3 anzuwendenVOPST-LF seit 31.12.2019 weggefallen.
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(2) Wenn die Bewertung gemäß § 4 § 3 ergibt, dass die Exposition der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen der Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung nach AbsOö. 1 überschreitet, sind § 6, § 7 Abs. 3, § 8 und § 9 Abs. 1 bis 3 anzuwendenVOPST-LF seit 31.12.2019 weggefallen.