Regelung der Schifffahrt mit Fahrzeugen mit Elektromotoren auf Kärntner Seen (E-Boote VO) Fundstelle (weggefallen)

Regelung der Schifffahrt mit Fahrzeugen mit Elektromotoren auf Kärntner Seen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.08.2016 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes vom 19 April 2011, Zl 15-
Sch-20/116/2011 mitRegelung der die Schifffahrt mit Fahrzeugen mit elektromotorenElektromotoren auf Kärntner Seen geregelt wird – (E-Boote VO
StF: LGBl. Nr. 39/2011

Änderung

LGBl Nr 53/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 17 Abs) Fundstelle seit 03.08.2016 weggefallen. 2 Z 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 111/2010, wird verordnet:

Stand vor dem 03.08.2016

In Kraft vom 19.04.2011 bis 03.08.2016
Verordnung des Landeshauptmannes vom 19 April 2011, Zl 15-
Sch-20/116/2011 mitRegelung der die Schifffahrt mit Fahrzeugen mit elektromotorenElektromotoren auf Kärntner Seen geregelt wird – (E-Boote VO
StF: LGBl. Nr. 39/2011

Änderung

LGBl Nr 53/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 17 Abs) Fundstelle seit 03.08.2016 weggefallen. 2 Z 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 111/2010, wird verordnet:

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