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Wertausgleich
Wird Beziehern einer Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2002, ein Wertausgleich nach § 299a ASVG gewährt, gebührt Beziehern einer wiederkehrenden Leistung nach diesem Landesgesetz unter Bedachtnahme auf die Voraussetzungen des § 299a ASVG zu denselben Terminen ein Wertausgleich in derselben Höhe.
Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 81/2002LGBl. Nr. 143/2005)
Anmerkung: Wertausgleich für das Jahr 2003: siehe V LGBl. Nr. 48/2003
Wertausgleich
Wird Beziehern einer Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2002, ein Wertausgleich nach § 299a ASVG gewährt, gebührt Beziehern einer wiederkehrenden Leistung nach diesem Landesgesetz unter Bedachtnahme auf die Voraussetzungen des § 299a ASVG zu denselben Terminen ein Wertausgleich in derselben Höhe.
Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 81/2002LGBl. Nr. 143/2005)
Anmerkung: Wertausgleich für das Jahr 2003: siehe V LGBl. Nr. 48/2003