§ 127 LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Für die Durchführung der im § 117 Abs. 3 § 127 LFAGund § 117a Abs. 3 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 5 seit 31.12.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 26/2000

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 28.06.2000 bis 31.12.2019
Für die Durchführung der im § 117 Abs. 3 § 127 LFAGund § 117a Abs. 3 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gelten die Vorschriften des Abschnittes 5 seit 31.12.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 26/2000

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