§ 1 Oö. EBV 2011 (weggefallen)

Oö. Elternbeitragsverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für alle Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinn des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes ausgenommen für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1a § 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz, freie Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1b EBV 2011 seit 31.01.2018 weggefallen. Kinderbetreuungsgesetz und Sonderformen gemäß § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz.

Stand vor dem 31.01.2018

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.01.2018
Diese Verordnung gilt für alle Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinn des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes ausgenommen für betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1a § 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz, freie Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1b EBV 2011 seit 31.01.2018 weggefallen. Kinderbetreuungsgesetz und Sonderformen gemäß § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz.

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