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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, ausgenommen
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(3) Der vom Rechtsträger einzuhebende Elternbeitrag eines Betriebsjahres ist für jeden Monat vorzuschreiben, in dem die Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist, versteht sich inklusive einer allenfalls zu zahlenden Umsatzsteuer und ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu runden.
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zu dem vom Rechtsträger in der Tarifordnung festzulegenden Zeitpunkt nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.
(2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, ausgenommen
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(3) Der vom Rechtsträger einzuhebende Elternbeitrag eines Betriebsjahres ist für jeden Monat vorzuschreiben, in dem die Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist, versteht sich inklusive einer allenfalls zu zahlenden Umsatzsteuer und ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge zu runden.
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zu dem vom Rechtsträger in der Tarifordnung festzulegenden Zeitpunkt nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.