Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist grundsätzlich für fünf Tage pro Woche festzusetzenOö. Ermöglicht der Rechtsträger für Schulkinder einen Besuch von weniger als fünf Tagen, so darf darüber hinaus
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(2) Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist grundsätzlich für fünf Tage pro Woche festzusetzenOö. Ermöglicht der Rechtsträger für Schulkinder einen Besuch von weniger als fünf Tagen, so darf darüber hinaus
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