Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) In der Tarifordnung ist vorzusehen, dass der Mindestbeitrag aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden kann, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen ist§ 14 Oö.
(3) In der Tarifordnung ist weiters festzulegen,
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(2) In der Tarifordnung ist vorzusehen, dass der Mindestbeitrag aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden kann, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen ist§ 14 Oö.
(3) In der Tarifordnung ist weiters festzulegen,
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