§ 15 Oö. EBV 2011 (weggefallen)

Oö. Elternbeitragsverordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung der § 15 Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Kindergärten und Horten (Oö. Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008), LGBl. Nr. 54, sowie die Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Krabbelstuben (Oö. Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung 2008), LGBl. Nr. 88, außer Kraft.

(2) Die Rechtsträger haben ihre Tarifordnungen längstens bis zum 1. SeptemberEBV 2011 an diese Verordnung anzupassenseit 31.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.01.2018

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.01.2018
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung der § 15 Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Kindergärten und Horten (Oö. Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008), LGBl. Nr. 54, sowie die Verordnung der Oö. Landesregierung über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrags in Krabbelstuben (Oö. Krabbelstuben-Elternbeitragsverordnung 2008), LGBl. Nr. 88, außer Kraft.

(2) Die Rechtsträger haben ihre Tarifordnungen längstens bis zum 1. SeptemberEBV 2011 an diese Verordnung anzupassenseit 31.01.2018 weggefallen.

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