§ 139 LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen im Amtsblatt für das Land Vorarlberg zu veröffentlichen§ 139 LFAG seit 31.12.2019 weggefallen. Der veröffentlichte Bericht hat folgende Gegenstände zu behandeln:

a)

Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung die Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu überwachen hat;

b)

Personal der Land- und Forstwirtschaftsinspektionen;

c)

Statistik der der Aufsicht unterstellten landwirtschaftlichen Betriebe und Zahl der darin beschäftigten Personen;

d)

Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;

e)

Statistik der Übertretungen und der verfügten Zwangsmaßnahmen;

f)

Statistik der Arbeitsunfälle und deren Ursachen;

g)

Statistik der Berufskrankheiten und deren Ursachen.

*) Fassung LGBl.Nr. 2/2017

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.04.2017 bis 31.12.2019
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen im Amtsblatt für das Land Vorarlberg zu veröffentlichen§ 139 LFAG seit 31.12.2019 weggefallen. Der veröffentlichte Bericht hat folgende Gegenstände zu behandeln:

a)

Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung die Land- und Forstwirtschaftsinspektion zu überwachen hat;

b)

Personal der Land- und Forstwirtschaftsinspektionen;

c)

Statistik der der Aufsicht unterstellten landwirtschaftlichen Betriebe und Zahl der darin beschäftigten Personen;

d)

Statistik der vorgenommenen Besichtigungen;

e)

Statistik der Übertretungen und der verfügten Zwangsmaßnahmen;

f)

Statistik der Arbeitsunfälle und deren Ursachen;

g)

Statistik der Berufskrankheiten und deren Ursachen.

*) Fassung LGBl.Nr. 2/2017

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