Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(3) Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle untersteht der Landesregierung als der sachlich in Betracht kommenden obersten Behörde§ 155 LFAG seit 30.06.2021 weggefallen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
(3) Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle untersteht der Landesregierung als der sachlich in Betracht kommenden obersten Behörde§ 155 LFAG seit 30.06.2021 weggefallen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013