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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Für die Ermittlung von Abstimmungsergebnissen in den Angelegenheiten des § 164 ist die Gesamtheit der in den einzelnen Teilversammlungen abgegebenen Stimmen maßgebend.
(2) Für die Ermittlung von Abstimmungsergebnissen in den Angelegenheiten des § 164 ist die Gesamtheit der in den einzelnen Teilversammlungen abgegebenen Stimmen maßgebend.