§ 35 K-SGAG

Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.12.2024 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.

Stand vor dem 09.12.2024

In Kraft vom 06.12.2012 bis 09.12.2024
Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.

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