§ 35 K-SGAG Sprachliche Gleichbehandlung

Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.12.2024 bis 31.12.9999

SoweitDie in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beideverwendeten personenbezogene Ausdrücke betreffen alle Geschlechter gemeintgleichermaßen.

Stand vor dem 09.12.2024

In Kraft vom 06.12.2012 bis 09.12.2024

SoweitDie in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beideverwendeten personenbezogene Ausdrücke betreffen alle Geschlechter gemeintgleichermaßen.

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