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(1) Den nach § 1 Abs. 2 lit. a, b und d Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
1. | Unfallheilbehandlung (§§ 23 und 26); | |||||||||
2. | berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation (§ 24); | |||||||||
3. | Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 25); | |||||||||
4. | Versehrtenrente (§§ 27 bis 29); | |||||||||
5. | Zusatzrente für Schwerversehrte (§ 30); | |||||||||
6. | Kinderzuschuss (§ 31) | |||||||||
(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(2) Den nach § 1 Abs. 2 lit. c Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
1. | Ersatz der Bestattungskosten (§ 36); | |||||||||
2. | Hinterbliebenenrenten (§§ 37 bis 40); | |||||||||
3. | Witwen(Witwer)beihilfe (§ 41). |
(Anm: LGBl. Nr. 68/2009)
(1) Den nach § 1 Abs. 2 lit. a, b und d Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
1. | Unfallheilbehandlung (§§ 23 und 26); | |||||||||
2. | berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation (§ 24); | |||||||||
3. | Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (§ 25); | |||||||||
4. | Versehrtenrente (§§ 27 bis 29); | |||||||||
5. | Zusatzrente für Schwerversehrte (§ 30); | |||||||||
6. | Kinderzuschuss (§ 31) | |||||||||
(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
(2) Den nach § 1 Abs. 2 lit. c Anspruchsberechtigten stehen folgende Leistungen zu:
1. | Ersatz der Bestattungskosten (§ 36); | |||||||||
2. | Hinterbliebenenrenten (§§ 37 bis 40); | |||||||||
3. | Witwen(Witwer)beihilfe (§ 41). |
(Anm: LGBl. Nr. 68/2009)