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Für denIm Steuerungsbereich „Ergebnisorientierung“ sind im vierjährigen Landes-Zielsteuerungsvertrag solche regionalenZielsteuerungsüberein-kommen regionale Gesundheits- und Versorgungsziele sowie Schwerpunkte aus der Gesundheitsförderungsstrategie festzulegen, die sicherstellen, dasssodass die bundesweiten Vorgaben gemäß Art. 12 Abs. 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit für die ergebnisorientierten Versorgungsziele und wirkungsorientierten Gesundheitsziele bezogen auf das Land Kärnten erreicht werden können.
Für denIm Steuerungsbereich „Ergebnisorientierung“ sind im vierjährigen Landes-Zielsteuerungsvertrag solche regionalenZielsteuerungsüberein-kommen regionale Gesundheits- und Versorgungsziele sowie Schwerpunkte aus der Gesundheitsförderungsstrategie festzulegen, die sicherstellen, dasssodass die bundesweiten Vorgaben gemäß Art. 12 Abs. 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit für die ergebnisorientierten Versorgungsziele und wirkungsorientierten Gesundheitsziele bezogen auf das Land Kärnten erreicht werden können.