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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Tätigkeit der Rechnungsprüfer (Stellvertreter) dauert fünf Jahre. Ihre Wiederwahl ist zulässig.
*) Fassung LGBl.Nr. 56/2019
(2) Die Tätigkeit der Rechnungsprüfer (Stellvertreter) dauert fünf Jahre. Ihre Wiederwahl ist zulässig.
*) Fassung LGBl.Nr. 56/2019