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Legende:
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(2) Die Zustimmung des Betriebsrates gemäß Abs§ 221 LFAG seit 31.12.2019 weggefallen. 1 kann durch Entscheidung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle ersetzt werden. Im Übrigen gelten die §§ 75 Abs. 2 und 222 Abs. 2 sinngemäß.
(3) Durch die Abs. 1 und 2 werden die sich aus § 220 ergebenden Zustimmungsrechte des Betriebsrates nicht berührt.
*) Fassung LGBl.Nr. 37/2018
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(2) Die Zustimmung des Betriebsrates gemäß Abs§ 221 LFAG seit 31.12.2019 weggefallen. 1 kann durch Entscheidung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle ersetzt werden. Im Übrigen gelten die §§ 75 Abs. 2 und 222 Abs. 2 sinngemäß.
(3) Durch die Abs. 1 und 2 werden die sich aus § 220 ergebenden Zustimmungsrechte des Betriebsrates nicht berührt.
*) Fassung LGBl.Nr. 37/2018