Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Freibeträge nach AbsBMSV seit 31.12.2019 weggefallen. 1 Z 6 und 7 können monatlich höchstens in dem Ausmaß zuerkannt werden, als sie in Summe 17 % des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz nicht übersteigen. (Anm: LGBl.Nr. 123/2014)
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(2) Freibeträge nach AbsBMSV seit 31.12.2019 weggefallen. 1 Z 6 und 7 können monatlich höchstens in dem Ausmaß zuerkannt werden, als sie in Summe 17 % des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alleinstehende nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz nicht übersteigen. (Anm: LGBl.Nr. 123/2014)