Art. 2 Oö. BMSG (weggefallen)

Oö. Mindestsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 41/2017)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1Art. Oktober 2017 in Kraft und mit Ablauf des 302 Oö. September 2022 außer KraftBMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Bescheide, mit denen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung unbefristet oder mit einer Bewilligungsdauer von mehr als zwölf Monaten gerechnet ab Inkrafttreten dieses Landesgesetzes zuerkannt wurde, sind von Amts wegen mit dem Ablauf jenes Tages an die neue Rechtslage anzupassen, der zwölf Monate auf das Inkrafttreten dieses Landesgesetzes folgt.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.10.2017 bis 31.12.2019

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 41/2017)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1Art. Oktober 2017 in Kraft und mit Ablauf des 302 Oö. September 2022 außer KraftBMSG seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Bescheide, mit denen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung unbefristet oder mit einer Bewilligungsdauer von mehr als zwölf Monaten gerechnet ab Inkrafttreten dieses Landesgesetzes zuerkannt wurde, sind von Amts wegen mit dem Ablauf jenes Tages an die neue Rechtslage anzupassen, der zwölf Monate auf das Inkrafttreten dieses Landesgesetzes folgt.

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