Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Für den Zeitraum von mindestens zwei Monaten sind zweckgebundene Leistungen wie Mietkosten und notwendige Betriebskosten weiterzugewährenOö.
(3) Der Lebensunterhalt und Wohnbedarf unterhaltsberechtigter Angehöriger sowie in Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft lebender Personen darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden BMSG seit 31.12.2019 weggefallen.
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(2) Für den Zeitraum von mindestens zwei Monaten sind zweckgebundene Leistungen wie Mietkosten und notwendige Betriebskosten weiterzugewährenOö.
(3) Der Lebensunterhalt und Wohnbedarf unterhaltsberechtigter Angehöriger sowie in Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft lebender Personen darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden BMSG seit 31.12.2019 weggefallen.