§ 250 LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
In den Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 247 § 250 LFAGerfüllen, ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts ein besonderes Verhandlungsgremium einzusetzen sowie ein SCE-Betriebsrat zu errichten oder ein anderes Verfahren zur Beteiligung der Dienstnehmer zu schaffen seit 31.12.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 15.02.2008 bis 31.12.2019
In den Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 247 § 250 LFAGerfüllen, ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts ein besonderes Verhandlungsgremium einzusetzen sowie ein SCE-Betriebsrat zu errichten oder ein anderes Verfahren zur Beteiligung der Dienstnehmer zu schaffen seit 31.12.2019 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008

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