§ 254a LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.02.2008 bis 31.12.9999
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Sinne dieses Gesetzes ist die Agrarbezirksbehörde.

*§ 254a LFAG (weggefallen) Fassung LGBl.Nr. 26/2000

seit 15.02.2008 weggefallen.

Stand vor dem 14.02.2008

In Kraft vom 28.06.2000 bis 14.02.2008
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Sinne dieses Gesetzes ist die Agrarbezirksbehörde.

*§ 254a LFAG (weggefallen) Fassung LGBl.Nr. 26/2000

seit 15.02.2008 weggefallen.

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