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(2) Sofern der Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung über eine Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs gemäß § 13 nicht zurück- oder abzuweisen ist, sind im Spruch des Bescheids ungeachtet allfälliger weiterer Bestimmungen jedenfalls
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(3) In einem Berechnungsblatt ist zumindest der Anspruch auf eine Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs gemäß § 13 für den Monat der Antragstellung und den ersten vollen Monat, für den bedarfsorientierte Mindestsicherung zuerkannt wird, konkret darzustellenOö. Das Berechnungsblatt bildet einen Teil der Begründung des BescheidsBMSG seit 31.12.2019 weggefallen.
(4) Ergeben sich im Zuge der Auszahlung von Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung gemäß § 13 Zweifel über die Höhe der zu erbringenden Leistung, so hat die hilfebedürftige Person das Recht, binnen 14 Tagen nach Empfang der Leistung der bedarfsorientierten Mindestsicherung einen Feststellungsbescheid über die Höhe der zu erbringenden Leistung zu beantragen.
(2) Sofern der Antrag auf bedarfsorientierte Mindestsicherung über eine Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs gemäß § 13 nicht zurück- oder abzuweisen ist, sind im Spruch des Bescheids ungeachtet allfälliger weiterer Bestimmungen jedenfalls
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(3) In einem Berechnungsblatt ist zumindest der Anspruch auf eine Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs gemäß § 13 für den Monat der Antragstellung und den ersten vollen Monat, für den bedarfsorientierte Mindestsicherung zuerkannt wird, konkret darzustellenOö. Das Berechnungsblatt bildet einen Teil der Begründung des BescheidsBMSG seit 31.12.2019 weggefallen.
(4) Ergeben sich im Zuge der Auszahlung von Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung gemäß § 13 Zweifel über die Höhe der zu erbringenden Leistung, so hat die hilfebedürftige Person das Recht, binnen 14 Tagen nach Empfang der Leistung der bedarfsorientierten Mindestsicherung einen Feststellungsbescheid über die Höhe der zu erbringenden Leistung zu beantragen.