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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Abs§ 39 Oö. 1 gilt auch für Schadenersatzansprüche, die der Hilfeempfängerin oder dem Hilfeempfänger auf Grund eines Unfalls oder eines sonstigen Ereignisses zustehenBMSG seit 31.12.2019 weggefallen. Dies gilt nicht für den Anspruch auf Schmerzengeld.
(2) Abs§ 39 Oö. 1 gilt auch für Schadenersatzansprüche, die der Hilfeempfängerin oder dem Hilfeempfänger auf Grund eines Unfalls oder eines sonstigen Ereignisses zustehenBMSG seit 31.12.2019 weggefallen. Dies gilt nicht für den Anspruch auf Schmerzengeld.