Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Wenn
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(2) Sofern in den Vereinbarungen gemäß den §§ 269 oder 270 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieses Unterabschnittes nicht für diese Vereinbarungen seit 31.12.2019 weggefallen.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008
(1) Wenn
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(2) Sofern in den Vereinbarungen gemäß den §§ 269 oder 270 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieses Unterabschnittes nicht für diese Vereinbarungen seit 31.12.2019 weggefallen.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008