§ 282 LFAG (weggefallen)

Land- und Forstarbeitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Der SCE-Betriebsrat hat

a)

fünf Jahre nach seiner konstituierenden Sitzung oder

b)

im Fall wesentlicher Änderungen der Struktur der Europäischen Genossenschaft (§ 267 Abs. 2) unverzüglich

einen Beschluss darüber zu fassen, ob eine Vereinbarung nach den §§ 269 oder 270 ausgehandelt werden soll oder ob die Bestimmungen dieses Unterabschnittes weiterhin anzuwenden sind.

(2) Wenn der SCE-Betriebsrat den Beschluss fasst, eine solche Vereinbarung auszuhandeln, so finden die §§ 264§ 282 LFAG, 269 und 270 mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des besonderen Verhandlungsgremiums der SCE-Betriebsrat diese Vereinbarung aushandelt seit 31.12.2019 weggefallen. Wenn innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraumes (§ 265) keine Vereinbarung zustande gekommen ist, finden die Bestimmungen dieses Unterabschnittes weiterhin Anwendung.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008, 56/2019

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 07.08.2019 bis 31.12.2019
(1) Der SCE-Betriebsrat hat

a)

fünf Jahre nach seiner konstituierenden Sitzung oder

b)

im Fall wesentlicher Änderungen der Struktur der Europäischen Genossenschaft (§ 267 Abs. 2) unverzüglich

einen Beschluss darüber zu fassen, ob eine Vereinbarung nach den §§ 269 oder 270 ausgehandelt werden soll oder ob die Bestimmungen dieses Unterabschnittes weiterhin anzuwenden sind.

(2) Wenn der SCE-Betriebsrat den Beschluss fasst, eine solche Vereinbarung auszuhandeln, so finden die §§ 264§ 282 LFAG, 269 und 270 mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des besonderen Verhandlungsgremiums der SCE-Betriebsrat diese Vereinbarung aushandelt seit 31.12.2019 weggefallen. Wenn innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraumes (§ 265) keine Vereinbarung zustande gekommen ist, finden die Bestimmungen dieses Unterabschnittes weiterhin Anwendung.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008, 56/2019

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