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(2) Wenn der SCE-Betriebsrat den Beschluss fasst, eine solche Vereinbarung auszuhandeln, so finden die §§ 264§ 282 LFAG, 269 und 270 mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des besonderen Verhandlungsgremiums der SCE-Betriebsrat diese Vereinbarung aushandelt seit 31.12.2019 weggefallen. Wenn innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraumes (§ 265) keine Vereinbarung zustande gekommen ist, finden die Bestimmungen dieses Unterabschnittes weiterhin Anwendung.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008, 56/2019
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(2) Wenn der SCE-Betriebsrat den Beschluss fasst, eine solche Vereinbarung auszuhandeln, so finden die §§ 264§ 282 LFAG, 269 und 270 mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des besonderen Verhandlungsgremiums der SCE-Betriebsrat diese Vereinbarung aushandelt seit 31.12.2019 weggefallen. Wenn innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraumes (§ 265) keine Vereinbarung zustande gekommen ist, finden die Bestimmungen dieses Unterabschnittes weiterhin Anwendung.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008, 56/2019