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Den Dienstnehmern steht es frei, sich zwecks Förderung ihrer Interessen zusammenzuschließen seit 31.12.2019 weggefallen. Jede Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit ist verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008
Den Dienstnehmern steht es frei, sich zwecks Förderung ihrer Interessen zusammenzuschließen seit 31.12.2019 weggefallen. Jede Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit ist verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 12/2008