Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und
|
| |||||||||
|
|
(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur sexuellen Belästigung einer Person vor§ 24b K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.
(4) Eine Diskriminierung liegt weiters auch vor, wenn eine Person aufgrund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlecht sexuell belästigt wird.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist und
|
| |||||||||
|
|
(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung zur sexuellen Belästigung einer Person vor§ 24b K-LAO seit 09.08.2021 weggefallen.
(4) Eine Diskriminierung liegt weiters auch vor, wenn eine Person aufgrund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlecht sexuell belästigt wird.